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   AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11   

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AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11 (https://dejure.org/2012,20118)
AG Bonn, Entscheidung vom 30.04.2012 - 111 C 253/11 (https://dejure.org/2012,20118)
AG Bonn, Entscheidung vom 30. April 2012 - 111 C 253/11 (https://dejure.org/2012,20118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aktionsbonus, Neukundenbonus, Stromlieferung, Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Aktionsbonus, Neukundenbonus, Stromlieferung, Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung eines Aktionsbonus durch den Stromlieferanten in Höhe von 95 Euro nach Kündigung eines Stromlieferungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Anspruch auf Auszahlung eines Aktionsbonus durch den Stromlieferanten in Höhe von 95 Euro nach Kündigung eines Stromlieferungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bonuserhaltendes Kündigungsrecht des Stromkunden gilt auch bei aufschiebend befristeter Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 13.01.2012 - 56 S 58/11
    Auszug aus AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten durchschnittlichen Vertragspartners - einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden können (BGH NJW 2011, 1342; LG Berlin, Urt. v. 13.01.2012, Az. 56 S 58/11).

    Das LG Berlin hat die streitgegenständliche Klausel in seiner Entscheidung vom 13.01.2012 (Az. 56 S 58/11) dahingehend ausgelegt, dass der Kunde einen Anspruch auf Zahlung eines Bonus erst dann erhalte, wenn er mehr als 12 Monate den Strom von der Beklagten bezogen habe.

    Diese unterschiedliche Bedeutung sei auch für einen Durchschnittskunden ohne rechtliche Vorbildung "eindeutig erkenn- und begreifbar" (LG Berlin, Urt. v. 13.01.2012 - Az. 56 S 58/11).

  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11
    Ob zwischen 24:00 Uhr und 0:00 Uhr eine logische Sekunde existiert (so Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V. vom 30.12.2011, S. 3) oder nicht (so BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - Az. VI ZB 74/06) bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten durchschnittlichen Vertragspartners - einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden können (BGH NJW 2011, 1342; LG Berlin, Urt. v. 13.01.2012, Az. 56 S 58/11).
  • LG Heidelberg, 29.12.2010 - 12 O 76/10

    Anspruch des Stromanbieters auf Darstellung des Neukundenbonus auf dem

    Auszug aus AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11
    Demgegenüber hat das LG Heidelberg in seinem Urteil vom 29.12.2010 (Az. 12 O 76/10 KfH) die Ansicht vertreten, das logische Verständnis der Klausel gehe bei normativer Betrachtung eindeutig dahin, dass der Kunde den Neukundenbonus dann erhalte, wenn er wenigstens ein Jahr lang Kunde der Beklagten gewesen sei.
  • BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 225/12

    "Aktionsbonus" in einem Stromlieferungsvertrag

    Vielmehr kann die Formulierung der vorliegenden Klausel für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf den Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010 - 12 O 76/10 KfH, juris; AG Tiergarten, Urteil vom 17. Januar 2011- 3 C 355/10, juris; AG Bonn, Urteil vom 30. April 2012 - 111 C 253/11, juris).
  • BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 246/12

    "Aktionsbonus" in einem Stromlieferungsvertrag

    Vielmehr kann die Formulierung der vorliegenden Klausel für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf den Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010 - 12 O 76/10 KfH, juris; AG Tiergarten, Urteil vom 17. Januar 2011 - 3 C 355/10, juris; AG Bonn, Urteil vom 30. April 2012 - 111 C 253/11, juris).
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